Dieses Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AntossonGroup, unterteilt in allgemeine (A) und spezifische (B) Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Administration, Call Center, Sekretariat, Büro und Codierung von Software, die bei der Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind .
Diese AGB gelten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung als vom Kunden verstanden und akzeptiert.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher auf der Website der AntossonGroup öffentlich zugänglich und sind integraler Bestandteil aller Unternehmensdokumente und daher ohne gesonderte Unterschrift gültig.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Änderungen der AGB selbstständig zu prüfen und einzuhalten.
DEFINITIONEN „In diesem Dokument haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung“:
„Vereinbarung“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit den Bestimmungen aller anwendbaren Dokumente in Bezug auf Dienstleistungen, Entwicklungsvorschläge und Kosteninformationen.
„Kunde“ oder „Auftraggeber“ bezeichnet die Organisation oder Person, die Dienstleistungen der AntossonGroup bestellt oder nutzt.
„Gewerbliche Eigentumsrechte“ bezeichnet alle Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum jeglicher Art und in allen Medien, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, einschließlich (ohne Einschränkung) der Patente, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Designs sowie Anträge auf Schutz oder Registrierungen dieser Rechte und alle Verlängerungen weltweit.
„Spezifikation“ bezeichnet alle oder einige der folgenden Dokumente: Entwicklungsvorschläge, Kostenspezifikationsdokumente, Spezifikationen, Arbeitsaufträge, Angebotsdokumente oder andere ähnliche Dokumente, die sich auf die den Kunden zur Verfügung gestellten und die von der AntossonGroup angebotenen Dienstleistungen beziehen.
„Abnahmedatum“ ist das Datum, an dem der Kunde eine erbrachte Leistung abgenommen hat.
„Abnahmetests“ sind die in der Spezifikation spezifizierten Tests und/oder andere Tests, die zwischen dem Kunden und der AntossonGroup schriftlich vereinbart werden können, um zu bestätigen, dass die erbrachte Leistung den funktionalen Anforderungen der Spezifikation entspricht.
„Zusätzliche Dienstleistungen“ sind alle zusätzlichen Dienstleistungen, die vom Kunden angefordert und von der AntossonGroup wie in der Spezifikation beschrieben erbracht werden.
„Annual Support Fee“ ist eine Gebühr, die, vorbehaltlich eines gesonderten Kostenvoranschlags, für die optionale Erbringung von Supportleistungen gegenüber dem Kunden durch die AntossonGroup erhoben wird.
„Change Request“ ist eine dokumentierte Aufforderung zur Änderung der Spezifikation, der erbrachten Dienstleistung oder des Projektplans oder sonstiger im Rahmen der vom Kunden oder der AntossonGroup erbrachten Dienstleistungen.
„Vertrauliche Informationen“ umfassen alle, aber nicht unbedingt nur, Informationen, die in Bezug auf Geschäfte, Finanzen, Technologie, Geschäftsgeheimnisse und andere wirtschaftlich sensible Informationen einer Partei unabhängig von ihrer Art nicht öffentlich bekannt sind. „Liefergegenstände“ sind die Codierungen, Dokumentationen und Dienstleistungen, die die AntossonGroup dem Kunden in Erfüllung dieser Vereinbarung gemäß der Spezifikation liefert.
„Projektplan“ bezeichnet den Zeitplan und die Reihenfolge der zwischen dem Kunden und der AntossonGroup vereinbarten Phasen für die Umsetzung dieser Vereinbarung, wie in der Spezifikation festgelegt.
„Betriebliche Nutzung“ bedeutet die Nutzung von Codierungen (Software) im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Kunden.
„Missbrauch“ ist die Verwendung einer Codierung (Software) in einer Weise, für die sie nicht gemäß der Spezifikation verwendet werden soll. „Zahlungsplan“ ist der in der Spezifikation definierte Zahlungsplan.
„Geplanter Abnahmetermin“ ist der im Projektplan festgelegte Termin, an dem die Codierung (Software) gemäß diesem Vertrag vom Kunden abgenommen werden soll.
„Preis“ bezeichnet den festgesetzten Zuschlagspreis für die Erbringung der Liefergegenstände und/oder Leistungen gemäß der Spezifikation.
„Projekt“ ist die grundlegende Entwicklung, Lieferung und Prüfung eines Dienstes und anderer Dienste.
„Preise“ sind die in der Spezifikation angegebenen Preise.
„Software“ bezeichnet die Quellprogramme, den kompilierten Objektcode der Software, die Skripte und Installationsprogramme, die von der AntossonGroup für den Kunden bereitgestellt werden, wie in der Spezifikation festgelegt, einschließlich aller Verbesserungen und Modifikationen, die entwickelt oder angepasst werden können.
„Spezifizierte Ausrüstung“ bedeutet die Konfiguration des Computers oder der Computer, einschließlich Betriebssysteme, auf denen die Software wie in der Spezifikation aufgeführt funktionieren soll.
„Regelarbeitszeit“ sind die Stunden von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr MEZ, außer an Feiertagen.
„System“ bedeutet die spezifizierte Ausstattung einer Codierung (Software).
„Gewährleistungsfrist“ ist der Zeitraum von drei Kalendermonaten unmittelbar nach dem Abnahmedatum.
ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen vor Ort und oder durch Fernverarbeitung durch die AntossonGroup an den Kunden. Vor Beginn der Leistungen legt die AntossonGroup eine Kostenaufstellung (Angebot, Estimate) für die zu erbringenden Leistungen, Entwicklungen vor, in der die zu erbringenden Leistungen festgelegt sind. Der Kunde hat die AntossonGroup unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er mit dem Inhalt der Leistungen, den Entwicklungsvorschlägen und den Kostenangaben nicht übereinstimmt. Alle Dokumente im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, den Entwicklungsvorschlägen und den Kosteninformationen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AntossonGroup wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen innerhalb der geschätzten Fristen abzuschließen, aber der Zeitrahmen ist für die Bereitstellung von Entwicklungsprozessen nicht kritisch.
DAS PROJEKT Die AntossonGroup bietet dem Kunden verschiedene Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Verwaltung, Call Center, Sekretariatsdienste und Büros. Die Erbringung von Dienstleistungen besteht entweder in der Überlassung von Mitarbeitern an den Kunden zur Durchführung der Arbeiten vor Ort oder in deren Fernbearbeitung im Auftrag des Kunden in den Geschäftsräumen des Unternehmens oder zum Zweck der Erstellung von Software und sonstigen Liefergegenständen, wie in der Spezifikation in Übereinstimmung mit den Bedingungen angegeben.
Festgelegt wird, dass der Kunde keinerlei hierarchische und/oder administrative Befugnisse gegenüber den ihm im Rahmen der Vertragserfüllung überlassenen Mitarbeitern hat. Dem Kunden ist es untersagt, Kontakt mit den Mitarbeitern der Ihm zur Verfügung gestellten Unternehmen direkte oder indirekte Weisungen zu erteilen. AntossonGroup versichert grundsätzlich die Vertretung eines Mitarbeiters außerhalb der gesetzlichen Urlaubszeit und bei krankheitsbedingter oder sonstiger Arbeitsunfähigkeit, sofern nichts anderes geregelt ist. Sofern nicht ausdrücklich in der Spezifikation angegeben, ist AntossonGroup nicht verantwortlich für andere Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hardware- und Softwareinstallation oder Systemintegration, Datenkonvertierung, Datenimport und Schulung. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist die AntossonGroup unter anderem nicht für die Sicherung und Archivierung der Software oder aller Daten, die von der Software auf oder von den Computergeräten des Kunden als Computerhostinganbieter gespeichert werden, verantwortlich.
PFLICHTEN DES KUNDEN: Der Kunde muss der AntossonGroup die erforderlichen Computereinrichtungen und -ressourcen kostenlos bereitstellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ungehinderten Zugriff auf die angegebenen Geräte, Fernzugriff, Strom und Computerverbrauchsmaterialien sowie geeignete Büros und Verwaltungsressourcen). Damit die AntossonGroup ihre Verpflichtungen erfüllen kann muss vom Kunden entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass seine Mitarbeiter und sonstige selbstständigen Vertragspartner mit der AntossonGroup und deren Mitarbeitern in angemessener Weise zur Durchführung des Projekts zusammenarbeiten. Der Kunde: muss der AntossonGroup alle Informationen und Dokumente bereitstellen, die das Unternehmen zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen nach Vereinbarung benötigt; muss sicherstellen, dass sein Vertreter der AntossonGroup in angemessener Weise zur Verfügung steht; Ist verpflichtet, alles zu tun, um mit der AntossonGroup zusammenzuarbeiten und das Unternehmen zu unterstützen. Die AntossonGroup behält sich das Recht vor, eine Änderungsanfrage einzuleiten, wenn sich das Projekt verzögert: weil der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt, wenn sich das Projekt aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters oder eines Drittanbieters verzögert, wenn sich das Projekt aufgrund von Umständen verzögert, die außerhalb der Kontrolle der muss der AntossonGroup liegen. Es wird hiermit gesetzlich anerkannt, dass Computersoftware von Zeit zu Zeit Fehler oder Mängel enthält, unabhängig davon, wie gut die Software entwickelt und unterstützt wurde und die Abnahme der Liefergegenstände im Rahmen dieses Vertrages darf wegen geringfügiger Mängel der Software nicht unbillig verweigert werden, dass alle Lieferungen von der AntossonGroup an den Kunden oder Dritte, die von der AntossonGroup im Zusammenhang abgeschlossen wurden dem vereinbarten Zeitplan entsprechen, den Projektplan erfüllen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Verzögerungen bei der Annahme der Liefergegenstände.
KONTROLLE VON ÄNDERUNGSANTRÄGEN
Wenn eine Partei eine Änderung der Spezifikation, der Software, des Projektplans oder der Dienstleistung für notwendig erachtet, wird eine Änderungsanforderung an die andere Partei gesendet, in der die Änderungsanforderungen beschrieben werden. Wird der Antrag von der AntossonGroup gestellt, muss im Änderungsantrag angegeben werden, welche Auswirkungen eine solche Änderung auf die Spezifikation, den Projektplan und den Preis hat. Soweit der Kunde eine Änderung wünscht, ist der Eingang der Änderungsanforderung bei der AntossonGroup eine Aufforderung an die AntossonGroup schriftlich zu erläutern, welche Auswirkungen eine solche Änderung auf die Spezifikation, den Projektplan und den Preis haben wird. AntossonGroup ist verpflichtet, innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des Änderungswunsches alle erforderlichen Informationen bereitzustellen oder eine andere vereinbarte Frist zu setzen. Wird eine Preisänderung gewünscht, so sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Preise Grundlage für die Mehrkosten für den Änderungswunsch. Die Parteien entscheiden dann, ob die Änderung durchgeführt wird oder nicht. Wenn die AntossonGroup nach eigenem Ermessen feststellt, dass mehr als eine Arbeitsstunde erforderlich ist, um eine vom Kunden initiierte Änderungsanfrage zu untersuchen, behält sich die AntossonGroup das Recht vor, vor Beginn der Untersuchungsarbeiten dem Kunden ein Angebot für diese Arbeiten zu unterbreiten. AntossonGroup darf keine Änderungen an der in einer Änderungsanforderung angegebenen Software oder Dienstleistung vornehmen, es sei denn, die Änderungsanforderung wurde von beiden Parteien schriftlich vereinbart. Wird eine Änderung von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart, gilt die Änderung als Bestandteil der Spezifikation, der Software, der Dienstleistung, des Projektplans und des Preises im Sinne der Bedeutung dieser Vertragsbedingungen.
AKZEPTANZTESTS
Die Durchführung der Abnahmetests innerhalb einer Frist von 5 Tagen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Kunde akzeptiert die Software und Dienstleistung sofort nach Abnahme der Abnahmetests und unterzeichnet unverzüglich das Abnahmezertifikat von AntossonGroup.
Wird die 5-Tages-Frist ohne Reaktion des Kunden überschritten, erfolgt die Abnahme automatisch. Wenn die Software oder Dienstleistung die Abnahmetests nicht bestanden hat, müssen innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach der Freigabe der Software oder der von AntossonGroup korrigierten Dienstleistungen unverzüglich Nachtests durchgeführt werden, bis die Software die Abnahmetests bestanden hat. Beginnt der Kunde oder ein von ihm bevollmächtigter Bevollmächtigter, Vertragspartner oder Kunde mit der betrieblichen Nutzung der gesamten oder eines Teils der Software oder Leistungen, gelten die Software oder Leistungen als vom Kunden vollständig abgenommen . Wenn der Kunde die gesamte oder einen Teil der Software oder Dienste für die gewerbliche Nutzung durch einen seiner Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Kunden verkauft, wird die Software oder der Dienst vom Kunden vollständig akzeptiert.
Wenn nach einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung der Software oder Services keine ungelösten Fehlerprotokolle vom Kunden an die AntossonGroup weitergegeben werden, die belegen, dass die Software die Abnahmetests nicht bestanden hat, gelten die Software oder Services als vollständig vom Kunden akzeptiert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, geeignete Skripte / Tests für den Abnahmetest für seine Software oder Dienstleistungen zu erstellen, die die Spezifikation genau wiedergeben und geeignete Daten für die Abnahmetests liefern. Die Skripte / Tests und Daten müssen der AntossonGroup mindestens einen Monat vor dem voraussichtlichen Beginn der Abnahmetests gemäß Projektplan zur Verfügung gestellt werden.
VERTRETER UND SITZUNGEN ÜBER DEN FORTSCHRITT Jede Partei benennt schriftlich die Person, die für die Zwecke einer Vereinbarung als ihr Vertreter handelt und die für die Bereitstellung von Informationen verantwortlich ist, die die andere Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen benötigt. Die Parteien beschließen, dass sich ihre jeweiligen Vertreter zwischen dem Datum dieser Vereinbarung und dem geplanten Annahmedatum mindestens einmal im Monat (oder wie vereinbart) entweder in einer physischen Sitzung oder per Telefonkonferenz treffen, um den Fortschritt des Projekts zu dokumentieren. Der Vertreter der AntossonGroup führt ein Protokoll über Fragen, Risiken und Maßnahmen, die das Projekt betreffen. Der Vertreter des Auftraggebers ist verpflichtet, den Vertreter der AntossonGroup in enger Zusammenarbeit zu unterstützen, um Risiken zu reduzieren, Probleme zu lösen und Maßnahmen zeitnah abzuschließen.
GARANTIEN FÜR DIE SOFTWAREENTWICKLUNG
Die AntossonGroup garantiert, dass die Software auf den angegebenen Geräten im Wesentlichen gemäß der Spezifikation funktioniert, geringfügige Unterbrechungen und Fehler ausgeschlossen.
UNTERSTÜTZUNG
Die Zahlung der jährlichen Wartungsgebühr durch den Kunden beinhaltet den folgenden Support durch die AntossonGroup für ein Jahr ab Datum des Supportbeginns mit anschließender stillschweigender Verlängerung um ein weiteres Jahr. Ticketing-System: Die AntossonGroup stellt dem Kunden über das Ticketing-System angemessene Unterstützung bei der Installation und Nutzung der Software, der Identifizierung und Diagnose von Fehlern zur Verfügung. Die AntossonGroup wird versuchen, die vom Kunden angesprochenen Probleme zu lösen. Fehlerbehebungen: Korrektur kritischer Fehler oder Unterstützung bei der Behebung spezifischer Softwareprobleme. AntossonGroup kann Fehler nach eigenem Ermessen durch Bereitstellung eines Patches oder durch Herausgabe einer neuen Softwareversion beheben.
Softwarepflegevertrag: Gemeint ist „eine Änderung an einem Softwareprodukt nach dessen Lieferung und Gewährleistungsablauf, um Fehler zu beheben, die Leistung oder andere Eigenschaften zu verbessern oder Anpassungen an eine veränderte Umgebung vorzunehmen.“ Die Softwarepflege dient der Verbesserung der Nutzbarkeit und Betriebssicherheit der Software des Kunden. Der Kunde hat der AntossonGroup eine detaillierte Beschreibung aller Fehler / Mängel, die behoben werden müssen, über das bereitgestellte Ticketing-System und der Umstände, unter denen sie entstanden sind, sowie das erforderliche Material zu übermitteln. Informationen, wie von der AntossonGroup angefordert, einschließlich Screenshots und Protokolldateien, damit die Support-Mitarbeiter der AntossonGroup das Problem nachvollziehen können, müssen vom Kunden übermittelt werden. Darüber hinaus soll die AntossonGroup über ein Monitoring ausreichenden Zugriff auf die Computersysteme des Kunden erhalten, um eine Diagnose des Fehlers zu ermöglichen. Die Dauer für die als „Reaktionszeit“ angegebene Zeit beginnt, sobald alle von der AntossonGroup über das Ticketsystem angeforderten Daten und Informationen zum Fehler an die AntossonGroup weitergeleitet wurden. Die AntossonGroup ist verpflichtet, angemessene kommerzielle Anstrengungen zu unternehmen, um mit Kunden telefonisch oder per E-Mail innerhalb der folgenden gezielten Reaktionszeiten über Fehler zu kommunizieren, die der Kunde an die AntossonGroup weitergeleitet hat. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet eine „Antwort“ der AntossonGroup das Eingeständnis eines Fehlers und nicht unbedingt das Erreichen einer Lösung. Die AntossonGroup reagiert während der normalen Arbeitszeiten (von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) auf Ticketing-Anfragen sowie auf Anrufe bezüglich des Fortschritts der Verbesserungen. Wenn möglich, muss die Antwort der AntossonGroup auf eine Vorfallmeldung eine Schätzung enthalten, wie lange es voraussichtlich dauern wird, das Problem zu lösen. Die AntossonGroup hält den Kunden über den Fortschritt der Problemlösung auf dem Laufenden. Jegliche Unterstützung wird durch elektronische oder andere Kommunikationsmethoden bereitgestellt. Die AntossonGroup leistet im Rahmen ihrer Wartungsverträge keinen Vor-Ort-Support, es sei denn, dies ist schriftlich vorgesehen und entsprechend kostenpflichtig. Schweregrad des Fehlers: Fehlerbeschreibung; Reaktionszeit Das System ist ausgefallen: Mehrere Benutzer können nicht auf das System zugreifen, um normale Arbeiten auszuführen. 2 Stunden Reaktionszeit Das System ist betriebsbereit, aber einige Funktionen sind deaktiviert 4 Stunden Reaktionszeit Der Systembetrieb ist beeinträchtigt, das System läuft langsam oder kann nicht drucken. 24 Stunden Reaktionszeit
Kosmetische Korrekturen: Das System funktioniert normal, aber es gibt falsche Datenelemente Farben Aufstellung eines Grids Anpassungen 2-5 Tage Reaktionszeit
WARTUNG: Die AntossonGroup unterscheidet zwischen
Korrektive Wartung: Beseitigung von Fehlern, Perfektionierende Wartung: Verbesserung von Eigenschaften wie Leistung oder Wartbarkeit,
Adaptive Wartung: Anpassung der Software an geänderte technische Bedingungen in der Umgebung, Die AntossonGroup stellt mit einem auf den Kunden zugeschnittenen Guthabenkonto ein jährliches Zeitfenster zur Verfügung, in dem sie ihren Kunden während der Ladenöffnungszeiten zur Verfügung steht. Über das Ticketsystem erhält der Kunde einen Übersichtsbericht über die zu erledigenden Arbeiten, wie und wann sie zu erledigen sind. Diese Arbeit wird dann vom Kundenkreditkonto abgebucht. Entspricht die Stundenzahl des Zeitfensters nicht den Anforderungen, so behält sich AntossonGroup vor, den Wartungsvertrag jährlich nach Rücksprache anzupassen. Für den Fall, dass das Guthabenkonto vor Ablauf des angegebenen Zeitfensters aufgebraucht ist, behält sich die AntossonGroup das Recht vor, die erforderlichen Stunden vom nachfolgenden Wartungsvertrag abzuziehen sowie das Guthabenkonto des Kunden an die veränderte Situation anzupassen oder die zusätzlichen Stunden gemäss Preisliste zu verrechnen.
Die aktuelle Preis-/Leistungsliste kann bei der AntossonGroup angefordert werden. AntossonGroup ist in folgenden Fällen nicht verpflichtet, Support zu leisten: bei Problemen aufgrund von Änderungen oder Anpassungen der Software, die nicht schriftlich von der AntossonGroup genehmigt wurden. Um Missverständnisse zu vermeiden, bedeutet Änderungen an der Software, Änderungen am logischen oder physischen Datenbankschema der Software, Änderungen an der Computerhardware-konfiguration sowie manuell modifizierte Änderungen an den Daten in der Datenbank, aber diese Liste ist nicht beschränkt; wenn sich die Software von der eigentlichen Software unterscheidet; bei falscher oder unbefugter Nutzung der Software oder Missbrauch der Software oder Bedienungsfehlern; im Falle einer Fehlfunktion der angegebenen Ausrüstung oder anderer Computer- oder Netzwerkhardware; für Programme oder Software, die in Verbindung mit der Software verwendet werden und nicht von der AntossonGroup geliefert wurden; bei Verwendung der Elemente der Software in beliebiger Kombination, die nicht in einer Bedienungsanleitung der AntossonGroup aufgeführt sind; bei Verwendung der Software mit Computerhardware, Betriebssystemen oder anderer unterstützender Software, mit Ausnahme der angegebenen Geräte; wenn der Kunde die Software nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt durch die AntossonGroup installieren und nutzen kann.
SUPPORT basiert auf den aktuellen Aussagen der AntossonGroup berechnet. AntossonGroup berechnet diese Gebühren nach eigenem Ermessen und wird innerhalb der in der Rechnung angegebenen fristen nach Rechnungsdatum bezahlt. Die AntossonGroup behält sich das Recht vor, Support- und Wartungsarbeiten für eine frühere Version der Software einzustellen, wenn dem Kunden eine Ersatzversion zur Verfügung steht. Die AntossonGroup ist nicht verpflichtet, Änderungen oder Support in Bezug auf die Computerhardware, die Betriebssystemsoftware, die Software von Drittanbietern oder den Datenfluss oder die externen Daten des Kunden vorzunehmen. Der Kunde muss dafür sorgen; die Software, die Daten und die Datenbank gemäß den Anweisungen der AntossonGroup verwendet werden; Der Zugang zu den Räumlichkeiten und/oder Anlagen ist nach Vereinbarung jederzeit gewährleistet; die Support-Mitarbeiter der AntossonGroup Zugriff auf die Hardware haben und ggf. Logins oder Passwörter mit entsprechenden Zugangsberechtigungen für diese Support-Mitarbeiter freigeschaltet werden; AntossonGroup kann von Zeit zu Zeit die aktuelle Version der Software installieren, wenn Upgrades oder Fixes erforderlich sind; AntossonGroup wird über die Absicht informiert, Hardware oder Betriebssystem oder Datenzufuhr zu ändern. Sollte eine dieser Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die Software haben, behält sich die AntossonGroup das Recht vor, ihre Gebühren zu erhöhen. Der Kunde zahlt der AntossonGroup die jährliche Supportgebühr am Tag des Beginns oder vor Beginn des Support-/Wartungsvertrags. Es werden keine Supportleistungen erbracht, bevor die jährliche Supportgebühr nicht vollständig bezahlt wurde. Der Kunde verlängert den Support durch Zahlung der jährlichen Supportgebühr am Tag oder vor dem Jahrestag des Supportbeginns an die AntossonGroup, sofern der AntossonGroup nicht schriftlich 120 Tage vorher (per Einschreiben mit Rückschein) eine Kündigung zugeht der Verlängerung durch den Kunden. Die AntossonGroup kann die jährliche Supportgebühr neu berechnen (z. B. aufgrund neuer Entwicklungen), muss dem Kunden jedoch mindestens 10 Werktage vor dem Jahrestag der Verlängerung die Verlängerung schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) mitteilen.
LIZENZ UND EIGENTUM Sofern nicht anders vereinbart und mit vollständiger Zahlung des Preises gewährt die AntossonGroup dem Kunden das Eigentum an den geistigen Eigentumsrechten an der Software.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN bei IT Projekten: Unter Berücksichtigung etwaiger Zusatzleistungen zahlt der Kunde der AntossonGroup von der AntossonGroup in Rechnung gestellte Beträge im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung genannten Preise. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Kunde der AntossonGroup alle angemessenen Reise-, Unterbringungs- und sonstigen angemessenen Ausgaben zu zahlen, die den Mitarbeitern der AntossonGroup im Laufe des Projekts entstanden sind.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Allgemein: Die Zahlung der vom Kunden an die AntossonGroup geschuldeten Beträge hat innerhalb des Zeitraumes zu erfolgen der auf einer von AntossonGroup erstellten Rechnung angegeben ist. Alle Zahlungen im Rahmen einer Vereinbarung erfolgen in Euro (€), sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. AntossonGroup kann nach eigenem Ermessen die Tarife jederzeit erhöhen und bei Nachfrage des Kunden diesen darüber (schriftlich) informieren. AntossonGroup ist berechtigt, Zinsen zu berechnen, wenn ein zu zahlender Betrag länger als sieben (7) Tage nach Erhalt der Rechnung im Rückstand ist. Die AntossonGroup behält sich das Recht vor, die Zinsen zum aktuellen Zinssatz anzupassen laut „https://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/making-receiving-payments/late-payment/index_fr.htm“
HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Die AntossonGroup bleibt gegenüber dem Arbeitgeber, Dritten und der Produktabdeckung für ihre Verbindlichkeiten aus oder während der Vertragslaufzeit mit diesem Vertrag haftbar. Die AntossonGroup haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Missbrauch der Software entstehen.
BEENDIGUNG Eine Vereinbarung gilt bis zum Abschluss eines Projekts (laut Angebot-Estimate). Jede Partei ist berechtigt, eine Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung (per Einschreiben mit Rückschein) an die andere Partei zu kündigen, wenn: die andere Partei einen Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung begeht (und wenn der Verstoß behoben werden kann) und sie diesen Verstoß nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behebt Im Ereignis dass eine solche Vereinbarung beendet wird, wird die AntossonGroup dem Kunden alle Unterlagen, alle vertraulichen Informationen, die dem Kunden gehören, zur Verfügung stellen sowie alle Kopien ganz oder teilweise zurückgeben oder auf Verlangen des Kunden vernichten und den Kunden schriftlich diesbezüglich informieren. Eine Kündigung der Lizenz oder des Vertrages (aus welchen Gründen auch immer) berührt nicht die entstandenen Rechte oder Pflichten beider Parteien und berührt nicht das Inkrafttreten oder Bestehen von Bestimmungen, die ausdrücklich oder implizit für oder nach diesem Zeitpunkt vorgesehen sind .
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt wird, errechnet AntossonGroup eine Entschädigung. Für eventuelle Mitarbeiterentschädigungen ist eine Vorankündigungsfrist zu respektieren. Dem Kunden werden die Kosten für nachweisliche Vorankündigungsfristen in Rechnung gestellt. Der Kunde zahlt dann der AntossonGroup die Kosten für nachweisliche Vorankündigungen innerhalb 5 Tagen.
VERTRAULICHKEIT Sowohl während einer Vereinbarung als auch nach ihrer Beendigung sind die Parteien verpflichtet, die Inhalte vertraulich zu behandeln
DATENSCHUTZ Alle die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes („DSGVO“ https://cnpd.public.lu/) und alle damit verbundenen Gesetze einzuhalten, soweit sie sich auf die Bedingungen und Verpflichtungen dieser Vereinbarung beziehen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die Software in keiner Weise verwendet wird, die gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt. Um Missverständnisse zu vermeiden, übernimmt AntossonGroup keine Verantwortung für Verstöße oder angebliche Verstöße.
AGENTUR, PARTNERSCHAFT Eine Vereinbarung stellt keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Treuhandverhältnis oder sonstiges Verhältnis zwischen den Parteien dar, mit Ausnahme des in einem Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Vertragsverhältnisses. Der Kunde ist gegenüber der AntossonGroup oder ihren Mitarbeitern nicht berechtigt, etwas anderes als das in diesem Vertrag vorgesehene auszuführen, um die beabsichtigten Arbeiten durchzuführen
ÄNDERUNGEN Eine Vereinbarung darf in keiner Weise freigegeben, ergänzt, interpretiert, modifiziert, geändert oder verändert werden, außer im Falle eines Dokuments, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten leitenden Angestellten oder Vertreter jeder der Parteien verfasst wurde.
HÖHERE GEWALT Keine der Parteien haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus einer Vereinbarung aus Gründen, die außerhalb ihrer eigenen angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, böswillige Handlungen, Feuer, Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung, Störungen im Internet, der Streik, die Aussperrung oder der Arbeitskampf oder die Sorge (unabhängig davon, ob die Lösung der Angelegenheit im Ermessen der betroffenen Partei liegt oder nicht).
ANKÜNDIGUNGEN Alle Mitteilungen im Rahmen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Mitteilungen werden ordnungsgemäß berücksichtigt: wenn sie per Kurier oder sonstigem Boten (einschließlich Einschreiben) während der üblichen Geschäftszeiten des Empfängers zugestellt oder versandt werden, wenn sie per E-Mail versandt werden und kein Zustellbericht oder eine Empfangsbestätigung erstellt wird, die auf einen Übertragungsfehler hinweist; wenn sie am fünften Werktag nach der Aufgabe versandt werden, falls per Post versandt; oder -bei Vorauszahlung am zehnten Werktag nach Versand, falls per Luftpost, Post, wenn sie an die letzte Adresse gesendet wurden, die der anderen Partei mitgeteilte E-Mail-Adresse.
ZEITPLAN Die Bestimmungen der Anhänge sind ein integraler Bestandteil einer Vereinbarung, wie hierin beschrieben.
UNWIRKSAMKEIT Sollte eine Bestimmung eines Vertrages gesetzlich verboten oder von einem Gericht für rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird die Bestimmung gegebenenfalls von einem Vertrag getrennt und unwirksam gemacht, ohne dass die übrigen Bestimmungen dessen Vertrages geändert werden. Diese Bestimmung berührt in keiner Weise andere Umstände oder die Gültigkeit oder Durchsetzung der Vereinbarung.
VERZICHT Keine Verzögerung, Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit seitens einer der Parteien bei der Durchsetzung von Bedingungen einer Vereinbarung gilt als Verzicht oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Rechte dieser Partei aus dieser Vereinbarung. Kein Recht, keine Befugnis oder kein Rechtsbehelf in diesem Übereinkommen, das den übertragenen oder vorbehaltenen Parteien übertragen wird, unterliegt anderen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen, die dieser Partei zur Verfügung stehen.
ZEIT UND VERTRAGSLAUFZEIT Zeit ist in einer Vereinbarung wesentlich in Bezug auf jede Zeit, jedes Datum oder jeden Zeitraum, die in einer Vereinbarung oder später als zwischen den Parteien schriftlich vereinbarte Zeit, Datum oder Zeitraum erwähnt werden. Alle Fristen bzw. Vertragslaufzeiten werden durch ein Angebot / Estimate mitgeteilt und sind nach Annahme eines Angebotes bindend. Alle Verträge werden automatisch stillschweigend jährlich verlängert.
KOSTEN UND AUSGABEN Jede Partei trägt ihre eigenen Verfahrenskosten und andere Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung, Verhandlung, Ausführung und Registrierung (falls zutreffend) einer Vereinbarung.
EINSTELLUNG Soweit eine Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei eine Haftung übernommen hat, sei es in einem Vertrag oder auf andere Weise, und einer Haftung liquidiert oder nicht liquidiert wird, kann jede Partei die Höhe dieser Haftung auf der Grundlage eines Betrags berechnen, der andernfalls zurechenbar wäre an die andere Partei im Rahmen dieser Vereinbarung.
DISPUT Für die Zwecke dieses Artikels gilt eine Streitigkeit als entstanden, wenn eine Partei der anderen eine schriftliche Mitteilung (ohne E-Mail) mit Angabe der Art der Streitigkeit zusendet. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien in Bezug auf diese Vereinbarung entstehen können, werden wie folgt entschieden. Sie treffen sich innerhalb von sieben Tagen mit Vertretern der Vertragsparteien, um zu versuchen, den Streit einvernehmlich beizulegen. Wenn die Vertreter keine einvernehmliche Einigung erzielen, wird sich ein Direktor oder Partner jeder Partei innerhalb von sieben Tagen treffen, um zu versuchen, den Streit einvernehmlich beizulegen. Ist der Rechtsstreit ungelöst und technischer Natur in Bezug auf die Funktionen oder Fähigkeiten der Software oder ähnliche oder damit zusammenhängende Angelegenheiten, ist ein solcher Rechtsstreit an einen von den Parteien gemeinsam benannten Sachverständigen zur endgültigen Lösung zu verweisen. Er handelt als Sachverständiger und nicht als Schiedsrichter. Seine Entscheidung ist (sofern kein sachlicher oder offensichtlicher Fehler vorliegt) endgültig und für die Parteien zu gleichen Teilen bindend, es sei denn, sie bestimmt, dass das Verhalten einer Partei derart ist, dass diese Partei alle diese Gebühren tragen sollte. In allen anderen Fällen, in denen die Streitigkeit ungelöst bleibt, wird die Streitigkeit vor den Gerichtshof in Luxemburg verhandelt und die Parteien unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit dieses Gerichtshofs.