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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Antosson Group

Dieses Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AntossonGroup, unterteilt in allgemeine (A) und spezifische (B) Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Administration, Call Center, Sekretariat, Büro und Codierung von Software, die bei der Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind .

Diese AGB gelten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung als vom Kunden verstanden und akzeptiert.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher auf der Website der AntossonGroup öffentlich zugänglich und sind integraler Bestandteil aller Unternehmensdokumente und daher ohne gesonderte Unterschrift gültig.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Änderungen der AGB selbstständig zu prüfen und einzuhalten.
DEFINITIONEN „In diesem Dokument haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung“:

„Vereinbarung“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit den Bestimmungen aller anwendbaren Dokumente in Bezug auf Dienstleistungen, Entwicklungsvorschläge und Kosteninformationen.
„Kunde“ oder „Auftraggeber“ bezeichnet die Organisation oder Person, die Dienstleistungen der AntossonGroup bestellt oder nutzt.

„Gewerbliche Eigentumsrechte“ bezeichnet alle Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum jeglicher Art und in allen Medien, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, einschließlich (ohne Einschränkung) der Patente, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Designs sowie Anträge auf Schutz oder Registrierungen dieser Rechte und alle Verlängerungen weltweit.

„Spezifikation“ bezeichnet alle oder einige der folgenden Dokumente: Entwicklungsvorschläge, Kostenspezifikationsdokumente, Spezifikationen, Arbeitsaufträge, Angebotsdokumente oder andere ähnliche Dokumente, die sich auf die den Kunden zur Verfügung gestellten und die von der AntossonGroup angebotenen Dienstleistungen beziehen.

„Abnahmedatum“ ist das Datum, an dem der Kunde eine erbrachte Leistung abgenommen hat.

„Abnahmetests“ sind die in der Spezifikation spezifizierten Tests und/oder andere Tests, die zwischen dem Kunden und der AntossonGroup schriftlich vereinbart werden können, um zu bestätigen, dass die erbrachte Leistung den funktionalen Anforderungen der Spezifikation entspricht.

„Zusätzliche Dienstleistungen“ sind alle zusätzlichen Dienstleistungen, die vom Kunden angefordert und von der AntossonGroup wie in der Spezifikation beschrieben erbracht werden.

„Annual Support Fee“ ist eine Gebühr, die, vorbehaltlich eines gesonderten Kostenvoranschlags, für die optionale Erbringung von Supportleistungen gegenüber dem Kunden durch die AntossonGroup erhoben wird.

„Change Request“ ist eine dokumentierte Aufforderung zur Änderung der Spezifikation, der erbrachten Dienstleistung oder des Projektplans oder sonstiger im Rahmen der vom Kunden oder der AntossonGroup erbrachten Dienstleistungen.

„Vertrauliche Informationen“ umfassen alle, aber nicht unbedingt nur, Informationen, die in Bezug auf Geschäfte, Finanzen, Technologie, Geschäftsgeheimnisse und andere wirtschaftlich sensible Informationen einer Partei unabhängig von ihrer Art nicht öffentlich bekannt sind. „Liefergegenstände“ sind die Codierungen, Dokumentationen und Dienstleistungen, die die AntossonGroup dem Kunden in Erfüllung dieser Vereinbarung gemäß der Spezifikation liefert.

„Projektplan“ bezeichnet den Zeitplan und die Reihenfolge der zwischen dem Kunden und der AntossonGroup vereinbarten Phasen für die Umsetzung dieser Vereinbarung, wie in der Spezifikation festgelegt.

„Betriebliche Nutzung“ bedeutet die Nutzung von Codierungen (Software) im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Kunden.

„Missbrauch“ ist die Verwendung einer Codierung (Software) in einer Weise, für die sie nicht gemäß der Spezifikation verwendet werden soll. „Zahlungsplan“ ist der in der Spezifikation definierte Zahlungsplan.

„Geplanter Abnahmetermin“ ist der im Projektplan festgelegte Termin, an dem die Codierung (Software) gemäß diesem Vertrag vom Kunden abgenommen werden soll.

„Preis“ bezeichnet den festgesetzten Zuschlagspreis für die Erbringung der Liefergegenstände und/oder Leistungen gemäß der Spezifikation.

„Projekt“ ist die grundlegende Entwicklung, Lieferung und Prüfung eines Dienstes und anderer Dienste.

„Preise“ sind die in der Spezifikation angegebenen Preise.

„Software“ bezeichnet die Quellprogramme, den kompilierten Objektcode der Software, die Skripte und Installationsprogramme, die von der AntossonGroup für den Kunden bereitgestellt werden, wie in der Spezifikation festgelegt, einschließlich aller Verbesserungen und Modifikationen, die entwickelt oder angepasst werden können.

„Spezifizierte Ausrüstung“ bedeutet die Konfiguration des Computers oder der Computer, einschließlich Betriebssysteme, auf denen die Software wie in der Spezifikation aufgeführt funktionieren soll.
„Regelarbeitszeit“ sind die Stunden von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr MEZ, außer an Feiertagen.
„System“ bedeutet die spezifizierte Ausstattung einer Codierung (Software).
„Gewährleistungsfrist“ ist der Zeitraum von drei Kalendermonaten unmittelbar nach dem Abnahmedatum.

ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen vor Ort und oder durch Fernverarbeitung durch die AntossonGroup an den Kunden. Vor Beginn der Leistungen legt die AntossonGroup eine Kostenaufstellung (Angebot, Estimate) für die zu erbringenden Leistungen, Entwicklungen vor, in der die zu erbringenden Leistungen festgelegt sind. Der Kunde hat die AntossonGroup unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er mit dem Inhalt der Leistungen, den Entwicklungsvorschlägen und den Kostenangaben nicht übereinstimmt. Alle Dokumente im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, den Entwicklungsvorschlägen und den Kosteninformationen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AntossonGroup wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen innerhalb der geschätzten Fristen abzuschließen, aber der Zeitrahmen ist für die Bereitstellung von Entwicklungsprozessen nicht kritisch.
DAS PROJEKT Die AntossonGroup bietet dem Kunden verschiedene Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Verwaltung, Call Center, Sekretariatsdienste und Büros. Die Erbringung von Dienstleistungen besteht entweder in der Überlassung von Mitarbeitern an den Kunden zur Durchführung der Arbeiten vor Ort oder in deren Fernbearbeitung im Auftrag des Kunden in den Geschäftsräumen des Unternehmens oder zum Zweck der Erstellung von Software und sonstigen Liefergegenständen, wie in der Spezifikation in Übereinstimmung mit den Bedingungen angegeben.
Festgelegt wird, dass der Kunde keinerlei hierarchische und/oder administrative Befugnisse gegenüber den ihm im Rahmen der Vertragserfüllung überlassenen Mitarbeitern hat. Dem Kunden ist es untersagt, Kontakt mit den Mitarbeitern der Ihm zur Verfügung gestellten Unternehmen direkte oder indirekte Weisungen zu erteilen. AntossonGroup versichert grundsätzlich die Vertretung eines Mitarbeiters außerhalb der gesetzlichen Urlaubszeit und bei krankheitsbedingter oder sonstiger Arbeitsunfähigkeit, sofern nichts anderes geregelt ist. Sofern nicht ausdrücklich in der Spezifikation angegeben, ist AntossonGroup nicht verantwortlich für andere Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hardware- und Softwareinstallation oder Systemintegration, Datenkonvertierung, Datenimport und Schulung. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist die AntossonGroup unter anderem nicht für die Sicherung und Archivierung der Software oder aller Daten, die von der Software auf oder von den Computergeräten des Kunden als Computerhostinganbieter gespeichert werden, verantwortlich.

PFLICHTEN DES KUNDEN: Der Kunde muss der AntossonGroup die erforderlichen  Computereinrichtungen und -ressourcen kostenlos bereitstellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ungehinderten Zugriff auf die angegebenen Geräte, Fernzugriff, Strom und Computerverbrauchsmaterialien sowie geeignete Büros und Verwaltungsressourcen). Damit die AntossonGroup ihre Verpflichtungen erfüllen kann muss vom Kunden entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass seine Mitarbeiter und sonstige selbstständigen Vertragspartner mit der AntossonGroup und deren Mitarbeitern in angemessener Weise zur Durchführung des Projekts zusammenarbeiten. Der Kunde: muss der AntossonGroup alle Informationen und Dokumente bereitstellen, die das Unternehmen zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen nach Vereinbarung benötigt; muss sicherstellen, dass sein Vertreter der AntossonGroup in angemessener Weise zur Verfügung steht; Ist verpflichtet, alles zu tun, um mit der AntossonGroup zusammenzuarbeiten und das Unternehmen zu unterstützen. Die AntossonGroup behält sich das Recht vor, eine Änderungsanfrage einzuleiten, wenn sich das Projekt verzögert: weil der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt,  wenn sich das Projekt aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters oder eines Drittanbieters verzögert, wenn sich das Projekt aufgrund von Umständen verzögert, die außerhalb der Kontrolle der muss der AntossonGroup liegen.  Es wird hiermit gesetzlich anerkannt, dass Computersoftware von Zeit zu Zeit Fehler oder Mängel enthält, unabhängig davon, wie gut die Software entwickelt und unterstützt wurde und die Abnahme der Liefergegenstände im Rahmen dieses Vertrages darf wegen geringfügiger Mängel der Software nicht unbillig verweigert werden, dass alle Lieferungen von der AntossonGroup an den Kunden oder Dritte, die von der AntossonGroup im Zusammenhang abgeschlossen wurden dem vereinbarten Zeitplan entsprechen, den Projektplan erfüllen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Verzögerungen bei der Annahme der Liefergegenstände.

KONTROLLE VON ÄNDERUNGSANTRÄGEN
Wenn eine Partei eine Änderung der Spezifikation, der Software, des Projektplans oder der Dienstleistung für notwendig erachtet, wird eine Änderungsanforderung an die andere Partei gesendet, in der die Änderungsanforderungen beschrieben werden.  Wird der Antrag von der AntossonGroup gestellt, muss im Änderungsantrag angegeben werden, welche Auswirkungen eine solche Änderung auf die Spezifikation, den Projektplan und den Preis hat.  Soweit der Kunde eine Änderung wünscht, ist der Eingang der Änderungsanforderung bei der AntossonGroup eine Aufforderung an die AntossonGroup schriftlich zu erläutern, welche Auswirkungen eine solche Änderung auf die Spezifikation, den Projektplan und den Preis haben wird.  AntossonGroup ist verpflichtet, innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des Änderungswunsches alle erforderlichen Informationen bereitzustellen oder eine andere vereinbarte Frist zu setzen. Wird eine Preisänderung gewünscht, so sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Preise Grundlage für die Mehrkosten für den Änderungswunsch. Die Parteien entscheiden dann, ob die Änderung durchgeführt wird oder nicht. Wenn die AntossonGroup nach eigenem Ermessen feststellt, dass mehr als eine Arbeitsstunde erforderlich ist, um eine vom Kunden initiierte Änderungsanfrage zu untersuchen, behält sich die AntossonGroup das Recht vor, vor Beginn der Untersuchungsarbeiten dem Kunden ein Angebot für diese Arbeiten zu unterbreiten. AntossonGroup darf keine Änderungen an der in einer Änderungsanforderung angegebenen Software oder Dienstleistung vornehmen, es sei denn, die Änderungsanforderung wurde von beiden Parteien schriftlich vereinbart. Wird eine Änderung von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart, gilt die Änderung als Bestandteil der Spezifikation, der Software, der Dienstleistung, des Projektplans und des Preises im Sinne der Bedeutung dieser Vertragsbedingungen.

AKZEPTANZTESTS
Die Durchführung der Abnahmetests innerhalb einer Frist von 5 Tagen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.  Der Kunde akzeptiert die Software und Dienstleistung sofort nach Abnahme der Abnahmetests und unterzeichnet unverzüglich das Abnahmezertifikat von AntossonGroup.
Wird die 5-Tages-Frist ohne Reaktion des Kunden überschritten, erfolgt die Abnahme automatisch. Wenn die Software oder Dienstleistung die Abnahmetests nicht bestanden hat, müssen innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach der Freigabe der Software oder der von AntossonGroup korrigierten Dienstleistungen unverzüglich Nachtests durchgeführt werden, bis die Software die Abnahmetests bestanden hat. Beginnt der Kunde oder ein von ihm bevollmächtigter Bevollmächtigter, Vertragspartner oder Kunde mit der betrieblichen Nutzung der gesamten oder eines Teils der Software oder Leistungen, gelten die Software oder Leistungen als vom Kunden vollständig abgenommen .  Wenn der Kunde die gesamte oder einen Teil der Software oder Dienste für die gewerbliche Nutzung durch einen seiner Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Kunden verkauft, wird die Software oder der Dienst vom Kunden vollständig akzeptiert.
Wenn nach einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung der Software oder Services keine ungelösten Fehlerprotokolle vom Kunden an die AntossonGroup weitergegeben werden, die belegen, dass die Software die Abnahmetests nicht bestanden hat, gelten die Software oder Services als vollständig vom Kunden akzeptiert.  Es liegt in der Verantwortung des Kunden, geeignete Skripte / Tests für den Abnahmetest für seine Software oder Dienstleistungen zu erstellen, die die Spezifikation genau wiedergeben und geeignete Daten für die Abnahmetests liefern. Die Skripte / Tests und Daten müssen der AntossonGroup mindestens einen Monat vor dem voraussichtlichen Beginn der Abnahmetests gemäß Projektplan zur Verfügung gestellt werden.

VERTRETER UND SITZUNGEN ÜBER DEN FORTSCHRITT  Jede Partei benennt schriftlich die Person, die für die Zwecke einer Vereinbarung als ihr Vertreter handelt und die für die Bereitstellung von Informationen verantwortlich ist, die die andere Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen benötigt. Die Parteien beschließen, dass sich ihre jeweiligen Vertreter zwischen dem Datum dieser Vereinbarung und dem geplanten Annahmedatum mindestens einmal im Monat (oder wie vereinbart) entweder in einer physischen Sitzung oder per Telefonkonferenz treffen, um den Fortschritt des Projekts zu dokumentieren. Der Vertreter der AntossonGroup führt ein Protokoll über Fragen, Risiken und Maßnahmen, die das Projekt betreffen. Der Vertreter des Auftraggebers ist verpflichtet, den Vertreter der AntossonGroup in enger Zusammenarbeit zu unterstützen, um Risiken zu reduzieren, Probleme zu lösen und Maßnahmen zeitnah abzuschließen.

GARANTIEN FÜR DIE SOFTWAREENTWICKLUNG
Die AntossonGroup garantiert, dass die Software auf den angegebenen Geräten im Wesentlichen gemäß der Spezifikation funktioniert, geringfügige Unterbrechungen und Fehler ausgeschlossen.

UNTERSTÜTZUNG
Die Zahlung der jährlichen Wartungsgebühr durch den Kunden beinhaltet den folgenden Support durch die AntossonGroup für ein Jahr ab Datum des Supportbeginns mit anschließender stillschweigender Verlängerung um ein weiteres Jahr.  Ticketing-System: Die AntossonGroup stellt dem Kunden über das Ticketing-System angemessene Unterstützung bei der Installation und Nutzung der Software, der Identifizierung und Diagnose von Fehlern zur Verfügung. Die AntossonGroup wird versuchen, die vom Kunden angesprochenen Probleme zu lösen.  Fehlerbehebungen: Korrektur kritischer Fehler oder Unterstützung bei der Behebung spezifischer Softwareprobleme. AntossonGroup kann Fehler nach eigenem Ermessen durch Bereitstellung eines Patches oder durch Herausgabe einer neuen Softwareversion beheben.
Softwarepflegevertrag: Gemeint ist „eine Änderung an einem Softwareprodukt nach dessen Lieferung und Gewährleistungsablauf, um Fehler zu beheben, die Leistung oder andere Eigenschaften zu verbessern oder Anpassungen an eine veränderte Umgebung vorzunehmen.“ Die Softwarepflege dient der Verbesserung der Nutzbarkeit und Betriebssicherheit der Software des Kunden. Der Kunde hat der AntossonGroup eine detaillierte Beschreibung aller Fehler / Mängel, die behoben werden müssen, über das bereitgestellte Ticketing-System und der Umstände, unter denen sie entstanden sind, sowie das erforderliche Material zu übermitteln. Informationen, wie von der AntossonGroup angefordert, einschließlich Screenshots und Protokolldateien, damit die Support-Mitarbeiter der AntossonGroup  das Problem nachvollziehen können, müssen vom Kunden übermittelt werden. Darüber hinaus soll die AntossonGroup über ein Monitoring ausreichenden Zugriff auf die Computersysteme des Kunden erhalten, um eine Diagnose des Fehlers zu ermöglichen. Die Dauer für die als „Reaktionszeit“ angegebene Zeit beginnt, sobald alle von der AntossonGroup über das Ticketsystem angeforderten Daten und Informationen zum Fehler an die AntossonGroup weitergeleitet wurden. Die AntossonGroup ist verpflichtet, angemessene kommerzielle Anstrengungen zu unternehmen, um mit Kunden telefonisch oder per E-Mail innerhalb der folgenden gezielten Reaktionszeiten über Fehler zu kommunizieren, die der Kunde an die AntossonGroup weitergeleitet hat. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet eine „Antwort“ der AntossonGroup das Eingeständnis eines Fehlers und nicht unbedingt das Erreichen einer Lösung. Die AntossonGroup reagiert während der normalen Arbeitszeiten (von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) auf Ticketing-Anfragen sowie auf Anrufe bezüglich des Fortschritts der Verbesserungen. Wenn möglich, muss die Antwort der AntossonGroup auf eine Vorfallmeldung eine Schätzung enthalten, wie lange es voraussichtlich dauern wird, das Problem zu lösen. Die AntossonGroup hält den Kunden über den Fortschritt der Problemlösung auf dem Laufenden. Jegliche Unterstützung wird durch elektronische oder andere Kommunikationsmethoden bereitgestellt. Die AntossonGroup leistet im Rahmen ihrer Wartungsverträge keinen Vor-Ort-Support, es sei denn, dies ist schriftlich vorgesehen und entsprechend kostenpflichtig. Schweregrad des Fehlers:  Fehlerbeschreibung; Reaktionszeit  Das System ist ausgefallen: Mehrere Benutzer können nicht auf das System zugreifen, um normale Arbeiten auszuführen. 2 Stunden Reaktionszeit Das System ist betriebsbereit, aber einige Funktionen sind deaktiviert 4 Stunden Reaktionszeit  Der Systembetrieb ist beeinträchtigt, das System läuft langsam oder kann nicht drucken. 24 Stunden Reaktionszeit
Kosmetische Korrekturen: Das System funktioniert normal, aber es gibt falsche Datenelemente Farben Aufstellung eines Grids Anpassungen 2-5 Tage Reaktionszeit

WARTUNG: Die AntossonGroup unterscheidet zwischen
Korrektive Wartung: Beseitigung von Fehlern,  Perfektionierende Wartung: Verbesserung von Eigenschaften wie Leistung oder Wartbarkeit,
Adaptive Wartung: Anpassung der Software an geänderte technische Bedingungen in der Umgebung, Die AntossonGroup stellt mit einem auf den Kunden zugeschnittenen Guthabenkonto ein jährliches Zeitfenster zur Verfügung, in dem sie ihren Kunden während der Ladenöffnungszeiten zur Verfügung steht.  Über das Ticketsystem erhält der Kunde einen Übersichtsbericht über die zu erledigenden Arbeiten, wie und wann sie zu erledigen sind. Diese Arbeit wird dann vom Kundenkreditkonto abgebucht. Entspricht die Stundenzahl des Zeitfensters nicht den Anforderungen, so behält sich AntossonGroup vor, den Wartungsvertrag jährlich nach Rücksprache anzupassen. Für den Fall, dass das Guthabenkonto vor Ablauf des angegebenen Zeitfensters aufgebraucht ist, behält sich die AntossonGroup das Recht vor, die erforderlichen Stunden vom nachfolgenden Wartungsvertrag abzuziehen sowie das Guthabenkonto des Kunden an die veränderte Situation anzupassen oder die zusätzlichen Stunden gemäss Preisliste zu verrechnen.
Die aktuelle Preis-/Leistungsliste kann bei der AntossonGroup angefordert werden. AntossonGroup ist in folgenden Fällen nicht verpflichtet, Support zu leisten: bei Problemen aufgrund von Änderungen oder Anpassungen der Software, die nicht schriftlich von der AntossonGroup genehmigt wurden. Um Missverständnisse zu vermeiden, bedeutet Änderungen an der Software, Änderungen am logischen oder physischen Datenbankschema der Software, Änderungen an der Computerhardware-konfiguration sowie manuell modifizierte Änderungen an den Daten in der Datenbank, aber diese Liste ist nicht beschränkt; wenn sich die Software von der eigentlichen Software unterscheidet; bei falscher oder unbefugter Nutzung der Software oder Missbrauch der Software oder Bedienungsfehlern; im Falle einer Fehlfunktion der angegebenen Ausrüstung oder anderer Computer- oder Netzwerkhardware; für Programme oder Software, die in Verbindung mit der Software verwendet werden und nicht von der AntossonGroup geliefert wurden; bei Verwendung der Elemente der Software in beliebiger Kombination, die nicht in einer Bedienungsanleitung der AntossonGroup aufgeführt sind; bei Verwendung der Software mit Computerhardware, Betriebssystemen oder anderer unterstützender Software, mit Ausnahme der angegebenen Geräte; wenn der Kunde die Software nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt durch die AntossonGroup installieren und nutzen kann.

SUPPORT basiert auf den aktuellen Aussagen der AntossonGroup berechnet. AntossonGroup berechnet diese Gebühren nach eigenem Ermessen und wird innerhalb der in der Rechnung angegebenen fristen nach Rechnungsdatum bezahlt. Die AntossonGroup behält sich das Recht vor, Support- und Wartungsarbeiten für eine frühere Version der Software einzustellen, wenn dem Kunden eine Ersatzversion zur Verfügung steht. Die AntossonGroup ist nicht verpflichtet, Änderungen oder Support in Bezug auf die Computerhardware, die Betriebssystemsoftware, die Software von Drittanbietern oder den Datenfluss oder die externen Daten des Kunden vorzunehmen. Der Kunde muss dafür sorgen; die Software, die Daten und die Datenbank gemäß den Anweisungen der AntossonGroup verwendet werden; Der Zugang zu den Räumlichkeiten und/oder Anlagen ist nach Vereinbarung jederzeit gewährleistet; die Support-Mitarbeiter der AntossonGroup Zugriff auf die Hardware haben und ggf. Logins oder Passwörter mit entsprechenden Zugangsberechtigungen für diese Support-Mitarbeiter freigeschaltet werden; AntossonGroup kann von Zeit zu Zeit die aktuelle Version der Software installieren, wenn Upgrades oder Fixes erforderlich sind; AntossonGroup wird über die Absicht informiert, Hardware oder Betriebssystem oder Datenzufuhr zu ändern. Sollte eine dieser Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die Software haben, behält sich die AntossonGroup das Recht vor, ihre Gebühren zu erhöhen. Der Kunde zahlt der AntossonGroup die jährliche Supportgebühr am Tag des Beginns oder vor Beginn des Support-/Wartungsvertrags. Es werden keine Supportleistungen erbracht, bevor die jährliche Supportgebühr nicht vollständig bezahlt wurde. Der Kunde verlängert den Support durch Zahlung der jährlichen Supportgebühr am Tag oder vor dem Jahrestag des Supportbeginns an die AntossonGroup, sofern der AntossonGroup nicht schriftlich 120 Tage vorher (per Einschreiben mit Rückschein) eine Kündigung zugeht der Verlängerung durch den Kunden. Die AntossonGroup kann die jährliche Supportgebühr neu berechnen (z. B. aufgrund neuer Entwicklungen), muss dem Kunden jedoch mindestens 10 Werktage vor dem Jahrestag der Verlängerung die Verlängerung schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) mitteilen.

LIZENZ UND EIGENTUM Sofern nicht anders vereinbart und mit vollständiger Zahlung des Preises gewährt die AntossonGroup dem Kunden das Eigentum an den geistigen Eigentumsrechten an der Software.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN bei IT Projekten: Unter Berücksichtigung etwaiger Zusatzleistungen zahlt der Kunde der AntossonGroup von der AntossonGroup in Rechnung gestellte Beträge im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung genannten Preise. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Kunde der AntossonGroup alle angemessenen Reise-, Unterbringungs- und sonstigen angemessenen Ausgaben zu zahlen, die den Mitarbeitern der AntossonGroup im Laufe des Projekts entstanden sind.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Allgemein:  Die Zahlung der vom Kunden an die AntossonGroup geschuldeten Beträge hat innerhalb des Zeitraumes zu erfolgen der auf einer von AntossonGroup erstellten Rechnung angegeben ist. Alle Zahlungen im Rahmen einer Vereinbarung erfolgen in Euro (€), sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. AntossonGroup kann nach eigenem Ermessen die Tarife jederzeit erhöhen und bei Nachfrage des Kunden diesen darüber (schriftlich) informieren. AntossonGroup ist berechtigt, Zinsen zu berechnen, wenn ein zu zahlender Betrag länger als sieben (7) Tage nach Erhalt der Rechnung im Rückstand ist. Die AntossonGroup behält sich das Recht vor, die Zinsen zum aktuellen Zinssatz anzupassen laut „https://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/making-receiving-payments/late-payment/index_fr.htm

HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Die AntossonGroup bleibt gegenüber dem Arbeitgeber, Dritten und der Produktabdeckung für ihre Verbindlichkeiten aus oder während der Vertragslaufzeit mit diesem Vertrag haftbar. Die AntossonGroup haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Missbrauch der Software entstehen.

BEENDIGUNG  Eine Vereinbarung gilt bis zum Abschluss eines Projekts (laut Angebot-Estimate). Jede Partei ist berechtigt, eine Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung (per Einschreiben mit Rückschein) an die andere Partei zu kündigen, wenn:  die andere Partei einen Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung begeht (und wenn der Verstoß behoben werden kann) und sie diesen Verstoß nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behebt Im Ereignis dass eine solche Vereinbarung beendet wird, wird die AntossonGroup dem Kunden alle Unterlagen, alle vertraulichen Informationen, die dem Kunden gehören, zur Verfügung stellen sowie alle Kopien ganz oder teilweise zurückgeben oder auf Verlangen des Kunden vernichten und den Kunden schriftlich diesbezüglich informieren. Eine Kündigung der Lizenz oder des Vertrages (aus welchen Gründen auch immer) berührt nicht die entstandenen Rechte oder Pflichten beider Parteien und berührt nicht das Inkrafttreten oder Bestehen von Bestimmungen, die ausdrücklich oder implizit für oder nach diesem Zeitpunkt vorgesehen sind .
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt wird, errechnet AntossonGroup eine Entschädigung. Für eventuelle Mitarbeiterentschädigungen ist eine Vorankündigungsfrist zu respektieren. Dem Kunden werden die Kosten für nachweisliche Vorankündigungsfristen in Rechnung gestellt. Der Kunde zahlt dann der AntossonGroup die Kosten für nachweisliche Vorankündigungen innerhalb 5 Tagen.

VERTRAULICHKEIT Sowohl während einer Vereinbarung als auch nach ihrer Beendigung sind die Parteien verpflichtet, die Inhalte vertraulich zu behandeln

DATENSCHUTZ Alle die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes („DSGVO“ https://cnpd.public.lu/) und alle damit verbundenen Gesetze einzuhalten, soweit sie sich auf die Bedingungen und Verpflichtungen dieser Vereinbarung beziehen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die Software in keiner Weise verwendet wird, die gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt. Um Missverständnisse zu vermeiden, übernimmt AntossonGroup keine Verantwortung für Verstöße oder angebliche Verstöße.

AGENTUR, PARTNERSCHAFT Eine Vereinbarung stellt keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Treuhandverhältnis oder sonstiges Verhältnis zwischen den Parteien dar, mit Ausnahme des in einem Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Vertragsverhältnisses. Der Kunde ist gegenüber der AntossonGroup oder ihren Mitarbeitern nicht berechtigt, etwas anderes als das in diesem Vertrag vorgesehene auszuführen, um die beabsichtigten Arbeiten durchzuführen

ÄNDERUNGEN Eine Vereinbarung darf in keiner Weise freigegeben, ergänzt, interpretiert, modifiziert, geändert oder verändert werden, außer im Falle eines Dokuments, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten leitenden Angestellten oder Vertreter jeder der Parteien verfasst wurde.

HÖHERE GEWALT Keine der Parteien haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus einer Vereinbarung aus Gründen, die außerhalb ihrer eigenen angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, böswillige Handlungen, Feuer, Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung, Störungen im Internet, der Streik, die Aussperrung oder der Arbeitskampf oder die Sorge (unabhängig davon, ob die Lösung der Angelegenheit im Ermessen der betroffenen Partei liegt oder nicht).

ANKÜNDIGUNGEN Alle Mitteilungen im Rahmen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Mitteilungen werden ordnungsgemäß berücksichtigt: wenn sie per Kurier oder sonstigem Boten (einschließlich Einschreiben) während der üblichen Geschäftszeiten des Empfängers zugestellt oder versandt werden, wenn sie per E-Mail versandt werden und kein Zustellbericht oder eine Empfangsbestätigung erstellt wird, die auf einen Übertragungsfehler hinweist; wenn sie am fünften Werktag nach der Aufgabe versandt werden, falls per Post versandt; oder -bei Vorauszahlung am zehnten Werktag nach Versand, falls per Luftpost, Post, wenn sie an die letzte Adresse gesendet wurden, die der anderen Partei mitgeteilte E-Mail-Adresse.

ZEITPLAN Die Bestimmungen der Anhänge sind ein integraler Bestandteil einer Vereinbarung, wie hierin beschrieben.

UNWIRKSAMKEIT Sollte eine Bestimmung eines Vertrages gesetzlich verboten oder von einem Gericht für rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird die Bestimmung gegebenenfalls von einem Vertrag getrennt und unwirksam gemacht, ohne dass die übrigen Bestimmungen dessen Vertrages geändert werden. Diese Bestimmung berührt in keiner Weise andere Umstände oder die Gültigkeit oder Durchsetzung der Vereinbarung.

VERZICHT Keine Verzögerung, Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit seitens einer der Parteien bei der Durchsetzung von Bedingungen einer Vereinbarung gilt als Verzicht oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Rechte dieser Partei aus dieser Vereinbarung. Kein Recht, keine Befugnis oder kein Rechtsbehelf in diesem Übereinkommen, das den übertragenen oder vorbehaltenen Parteien übertragen wird, unterliegt anderen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen, die dieser Partei zur Verfügung stehen.

ZEIT UND VERTRAGSLAUFZEIT Zeit ist in einer Vereinbarung wesentlich in Bezug auf jede Zeit, jedes Datum oder jeden Zeitraum, die in einer Vereinbarung oder später als zwischen den Parteien schriftlich vereinbarte Zeit, Datum oder Zeitraum erwähnt werden. Alle Fristen bzw. Vertragslaufzeiten werden durch ein Angebot / Estimate mitgeteilt und sind nach Annahme eines Angebotes bindend. Alle Verträge werden automatisch stillschweigend jährlich verlängert.

KOSTEN UND AUSGABEN Jede Partei trägt ihre eigenen Verfahrenskosten und andere Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung, Verhandlung, Ausführung und Registrierung (falls zutreffend) einer Vereinbarung.

EINSTELLUNG Soweit eine Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei eine Haftung übernommen hat, sei es in einem Vertrag oder auf andere Weise, und einer Haftung liquidiert oder nicht liquidiert wird, kann jede Partei die Höhe dieser Haftung auf der Grundlage eines Betrags berechnen, der andernfalls zurechenbar wäre an die andere Partei im Rahmen dieser Vereinbarung.

DISPUT Für die Zwecke dieses Artikels gilt eine Streitigkeit als entstanden, wenn eine Partei der anderen eine schriftliche Mitteilung (ohne E-Mail) mit Angabe der Art der Streitigkeit zusendet. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien in Bezug auf diese Vereinbarung entstehen können, werden wie folgt entschieden. Sie treffen sich innerhalb von sieben Tagen mit Vertretern der Vertragsparteien, um zu versuchen, den Streit einvernehmlich beizulegen. Wenn die Vertreter keine einvernehmliche Einigung erzielen, wird sich ein Direktor oder Partner jeder Partei innerhalb von sieben Tagen treffen, um zu versuchen, den Streit einvernehmlich beizulegen. Ist der Rechtsstreit ungelöst und technischer Natur in Bezug auf die Funktionen oder Fähigkeiten der Software oder ähnliche oder damit zusammenhängende Angelegenheiten, ist ein solcher Rechtsstreit an einen von den Parteien gemeinsam benannten Sachverständigen zur endgültigen Lösung zu verweisen. Er handelt als Sachverständiger und nicht als Schiedsrichter. Seine Entscheidung ist (sofern kein sachlicher oder offensichtlicher Fehler vorliegt) endgültig und für die Parteien zu gleichen Teilen bindend, es sei denn, sie bestimmt, dass das Verhalten einer Partei derart ist, dass diese Partei alle diese Gebühren tragen sollte. In allen anderen Fällen, in denen die Streitigkeit ungelöst bleibt, wird die Streitigkeit vor den Gerichtshof in Luxemburg verhandelt und die Parteien unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit dieses Gerichtshofs.



in2see

1. IN2see.com stellt eine Online-Plattform (Portal) zur Verfügung, um den Kontakt und die Verwaltung von Beziehungen zwischen Privatpersonen und Geschäftsleuten weltweit und für jede Person zu vereinfachen.
2. Dazu hat IN2see.com eine Reihe von Anhaltspunkten erstellt, die vor der Abreise bekannt sein sollten. Ziel des Portals ist es, die Suche nach einem professionellen Kontakt zu vereinfachen, sowie einen Termin zu vereinbaren, online einzukaufen, zu verwalten usw. Darüber hinaus bietet IN2see.com ein computergestütztes Verzeichnis namens WWCB – World Wide Contact Book. Das WWCB enthält nur Informationen über juristische Personen (Professional Profile/Pro User)
3. Ein nicht registrierter Benutzer kann auf verschiedene Arten und mit unterschiedlichen Rechten auf das World Wide Contact Book zugreifen:
3.1. Ein nicht registrierter Benutzer (Besucher) kann das World Wide Contact Book wie jedes andere Papier- oder Computerverzeichnis konsultieren. Sie können nach Kategorie, Land und Region (Unterländer) suchen. Diese Möglichkeit ist kostenlos. Dieser Benutzertyp kann keine Aktionen (z. B. Terminverwaltung, Online-Einkäufe, Verwaltung usw.) auf der Plattform ausführen.
3.2. Ein registrierter Benutzer ist ein Benutzer, der sein eigenes Konto auf IN2see.com erstellen muss, indem er sich nur mit seiner E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer registriert. Eine Validierungs-E-Mail und eine Validierungs-SMS werden an ihn/sie gesendet, um zu bestätigen, dass seine/ihre Daten korrekt sind. Diese Daten sind nützlich, um ihn/sie im Bedarfsfall von IN2see.com kontaktieren zu können. Nach der Validierung verfügt der Nutzer über ein Benutzerkonto, mit dem er Aktionen durchführen kann (z. B. Terminverwaltung, Online-Käufe, Verwaltung etc.) und in dem er Zugang zum WWCB (World Wide Contact Book) findet. Er/sie kann von den folgenden Diensten profitieren, die in Form von Beilagen oder Schaltflächen auf der WWCB präsentiert werden
3.2.1. Meine Termine: ein Tagebuch mit allen beantragten, angenommenen, abgelehnten Terminen etc.
3.2.2. Favorit: Verknüpfung zu den am häufigsten verwendeten und bevorzugten Kontakten aus dem WWCB.
3.2.3. Flaggen: Einstellung der Benutzersprachen (aktuell angeboten: EN/FR/DE/LUX/PT) 3.2.4. Pro: Diese Schaltfläche ermöglicht jedem Benutzer (falls erforderlich), sich einem beruflichen Profil im Falle einer Partnerschaft, eines Mitarbeiters usw. anzuschließen oder ein oder mehrere berufliche Profile für sein eigenes Konto im Falle einer beruflichen Tätigkeit zu erstellen.
3.2.5. Einstellungen: Ermöglicht dem Benutzer, sein Konto nach seinen Bedürfnissen zu konfigurieren. Eintragung der Feiertage seines Landes in sein Tagebuch, Währungseinstellung, Ansichtseinstellung, Format und Datum und die Möglichkeit eine 2FA zu aktivieren:
3.2.6. Doppelte Authentifizierung: Die doppelte Authentifizierung wird verwendet, um seinen Zugang zum Konto noch sicherer zu machen. Bei jedem Login werden ein Passwort und eine Validierungsnummer für den Zugang abgefragt. Dazu ist es wichtig, dass Sie eine Anwendung Ihrer Wahl auf Ihr Mobilgerät herunterladen, um bei jedem Login einen neuen x-stelligen Code zu erhalten.
3.3. Der Pro-Benutzer ist ein registrierter Benutzer, der ein oder mehrere professionelle Profile erstellen kann, um sich selbst, sein Unternehmen, seinen Verband usw. im World Wide Contact Book zu bewerben. Dazu wird ihm in seinem Basiskonto ein zweiter eigener Bereich (PRO) zur Verfügung stehen. Die Registrierung als Pro-Benutzer ist ebenfalls kostenlos. Er kann beliebig viele Berufsprofile anlegen.
3.4. Die Registrierung für ein grundlegendes professionelles Profil beinhaltet
3.4.1. Die Wahl des Sektors, des Tätigkeitsbereichs und seiner Spezifikation(en), in dem er tätig ist, der Firmenname, der Firmenname, das Handelsregister und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Biografie (max. 5000 Zeichen mit Leerzeichen), in der der Pro User darüber informieren kann Aktivität, und es kann darüber informieren, ob sein Profil eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft eines anderen Profils darstellt
3.4.2. Adressinformationen des Unternehmens (Google Maps)
3.4.3. Telefonnummer, Handynummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, außerdem kann es über zusätzliche Nummern informieren (z.B. Nummern des Sekretariats, der Geschäftsführung, ….)
3.4.4. Einfügen von Logos/Fotos (Format .svg .jpg .png .gif) max. 1 MB pro Foto/Logo, Sprachen, die bei seiner Aktivität gesprochen werden (dient zur Information des Benutzers, ob die kontaktierte Person seine Sprache verstehen und antworten kann)
3.4.5. Hinzufügen der Öffnungszeiten seines Geschäfts (reguläre Öffnungstage). Hier kann der Pro-Benutzer festlegen, ob jede Woche die gleichen Öffnungszeiten hat oder ob er Wochen hinzufügen möchte, um die Öffnungszeiten von einer Woche zur anderen zu ändern. Die grundsätzlichen Ruhetage für seine Tätigkeit (Feiertage, Geburtstage…). Außergewöhnliche Öffnungstage (Tage der offenen Tür, Feiertage….) 3.4.6. Jetzt kann er die registrierten Informationen übermitteln.
3.5. Sobald er diese Informationen eingegeben und seine Daten übermittelt hat, wird seine Anzeige im World Wide Contact Book sichtbar. Diese Angaben kann er jederzeit unter dem Link „Profil“ im Pro User Menü ändern/anpassen.
3.6. Jedes Profil hat eine eigene Kennung unter dem Button https://in2see.com/wwcb/xxxxx. Dieser Link wird verwendet, um Kunden, Mitglieder, zu seiner Anzeige in anderen Webmedien, Mail zu führen oder den Kontakt-Button seiner Website direkt mit seiner Anzeige zu verknüpfen.
4. Werkzeuge
4.1. Tools können nur von Pro-Benutzern gemietet werden, um Linkeinstellungen, Termineinstellungen, Online-Einkäufe, Verwaltung usw. für den registrierten Benutzer zu vereinfachen. Diese Tools sind online verfügbar und kostenpflichtig. Der pro Werkzeug zu zahlende Preis ist im Profil des Pro-Benutzers deutlich angegeben. Unter diesen kostenpflichtigen Tools können wir unterscheiden:
4.1.1. Professionelle Link-Tools – um bei registrierten Benutzern für ihre bestehenden Shops oder Terminanwendungen, Websites usw. zu werben. Jeder Pro-Benutzer kann dieses professionelle Link-Tool erwerben, das wie beschrieben als separate zusätzliche Schaltfläche in seiner kostenlosen Anzeige im World Wide Contact Book angezeigt wird oben unter 3.3 und 3.4.
4.1.2. Das Termin- und Reservierungstool, um registrierten Benutzern zu ermöglichen, mit Pro-Benutzern Termine, Zeit-/Orts-/Vertreterreservierungen usw. im Rahmen der Terminverwaltung zu vereinbaren. Ein Pro-Benutzer kann auch über die Agenda seines beruflichen Profils Benutzern, die ihn live besuchen oder anrufen, Termine geben. In dieser Agenda hat er eine schematische Ansicht seines Tages-/Wochen-/Monatsplans und kann alle unten angekündigten Details verfolgen. Der Pro-Nutzer kann jederzeit alle seine Termine einfügen oder herunterladen. Dieses Tool gibt dem Pro-Benutzer große Flexibilität. Jeder Pro-Nutzer kann dieses Termin- und Buchungstool erwerben, das wie oben unter 3.3 und 3.4 beschrieben als zusätzlicher Button in seinem Profil sichtbar wird.
5. Vom Pro-Benutzer gesammelte Daten
5.1. Die Daten des Nutzerkontos sowie sein berufliches Profil bzw. seine beruflichen Profile wie oben unter den Punkten 3.3 und 3.4 beschrieben. werden unter seiner Kontrolle und alleinigen Verantwortung in dem für ihn reservierten Bereich in der Cloud gespeichert, die das World Wide Contact Book hosten wird. Er hat daher ständigen Zugriff auf seine Daten und kann sie nach Belieben ändern, vorbehaltlich der Angaben unter Punkt 17.5. 5.2. Erfolgt eine Terminvereinbarung wie oben unter Punkt 4.1.2. Der Pro-Benutzer kann zusätzliche Informationen vom registrierten Benutzer anfordern, um die Dienste bereitzustellen, die er/sie bereitzustellen beabsichtigt. Diese zusätzlichen Daten bleiben das ausschließliche Eigentum des Pro-Benutzers und werden unter seiner Kontrolle und alleinigen Verantwortung in dem für ihn reservierten Bereich in der Cloud gespeichert, die das World Wide Contact Book hosten wird.
5.3. Bezahlte Dienste
5.3.1. Bei den oben unter Punkt 4 beschriebenen kostenpflichtigen Leistungen werden neben dem Preis auch die Fristen, bis zu denen der Preis zu zahlen ist, genau angegeben. Zahlungen für die Werkzeuge müssen beim Kauf des Werkzeugs und am Datum der Erneuerung dieser Werkzeuge erfolgen. Über eine mögliche Verlängerung wird der Nutzer selbstverständlich per E-Mail informiert. Wenn der Pro-Benutzer die Zahlung für eines oder mehrere der Tools einstellt, werden die Dienste automatisch zum Fälligkeitsdatum gekündigt. Folglich verschwinden die Zugriffsschaltflächen für den registrierten Benutzer.
5.3.2. Jeder Kauf ist für einen vom Käufer zu bestimmenden Zeitraum geplant (mind. monatlich z.B. 07.02.20xx bis 06.03.20xx). Jedes Tool mit seinen Fristen und Zahlungen wird mit seinen zusätzlichen Optionen separat angezeigt. Ein Pro-Benutzer, der sich für mehrere Tools entschieden hat, kann also alle erneuern, nur einige oder keine. Dies ist seine freie Entscheidung.
5.3.3. Aufgrund einer Zahlungseinstellung oder aus anderen Gründen hat der Pro-User weiterhin Zugriff auf die auf seinem Speicherplatz in der Cloud gespeicherten Daten. Auf die während des Prozesses gesammelten Daten kann er noch ab dem Zeitpunkt zugreifen, an dem seine Tools aktiv waren. Eine Aufnahme neuer Informationen ist jedoch nicht mehr möglich, da die registrierten Nutzer keinen Zugriff mehr auf den ursprünglich definierten Terminbutton bzw. die ursprünglich definierten Links haben. Nach einem Jahr ohne Zahlungseingang werden die Daten komprimiert und archiviert. Der Nutzer kann diese Daten jederzeit reaktivieren, indem er sich für die weitere Nutzung des entsprechenden Tools entscheidet. Komprimierte und archivierte Daten können vom Pro-User auch jederzeit gelöscht werden.
5.4. Jedes „Termin- und Reservierungstool“ enthält die Möglichkeit, unbegrenzte Termintypen hinzuzufügen, die vom Pro-Benutzer je nach Bedarf und Menge konfiguriert werden können.
5.4.1. IN2see bietet drei Grundtypen an:
5.4.2. „One-to-One Termin“: für zu vereinbarende Termine mit einem registrierten Nutzer zu einem festen Datum, Uhrzeit und Dauer. Dieser Termintyp kann sowohl manuell als auch automatisch aktiviert werden
5.4.3. „Many-to-One-Termin“: für zu vereinbarende Termine mit einem registrierten Nutzer mit festem Datum und fester Uhrzeit, aber mit variablen Zeitfenstern. Diese Terminart kann sowohl manuell als auch automatisch aktiviert werden
5.4.4. „Anfrage“ für Termine, die vom Pro-Benutzer gewährt werden sollen. Dies stellt eine Terminanfrage dar und vom Pro User wird erwartet, dass er darauf antwortet, indem er eine freie Zeit in seiner Agenda angibt. Diese Art von Termin erfordert immer die manuelle Aktion des Pro-Benutzers
5.4.5. Die Terminarten können dann je nach Bedarf in den Terminplaner des Pro-Users integriert werden. Wir bieten 1 Scheduler pro gemietetem Tool „Termin- und Reservierungstool“ an.
5.4.6. Der Pro-Benutzer kann natürlich andere Planer (als optionales kostenpflichtiges Extra) hinzufügen, die er verwenden möchte, um seine Organisation besser zu verwalten.
5.4.7. Jedes „Termin- und Reservierungstool“ kann auch um zusätzliche Optionen erweitert werden (gegen Gebühr), sobald das Tool eingerichtet ist:
5.4.7.1. Hinzufügen zusätzlicher Planer (falls für die interne Organisation erforderlich, z. B. verschiedene Personen, die einen Online-Kalender für dasselbe Profil verwenden)
5.4.7.2. Hinzufügen von „Szenarien“ (dies sind Hinweise, die vom Pro-Benutzer definiert werden müssen, um seinen Benutzer zu einem qualitativen Termin zu führen)
5.4.7.3. Hinzufügen von „Prepaid“ (Dies ermöglicht es, einen bestimmten Betrag im Voraus für einen vorgeschlagenen Termin zu verlangen)
5.4.7.4. „Ereignisse“ (damit kann der Pro-Benutzer ein Ereignis ankündigen, das er von derselben Anwendung aus im Detail verwalten kann)
5.4.8. Den Pro-Benutzern wird die Möglichkeit geboten, von den registrierten Benutzern eine Terminanfrage mit einer Anzahlung zu erhalten, um sicherzustellen, dass dieser seinen Termin einhält. Dieser Service ist eine Option des „Termin- und Reservierungstools“ und als solche kostenpflichtig zu den in den nachfolgenden Punkten und in Punkt 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen.
5.4.9. Zu diesem Zweck der Einzahlung leisten die registrierten Benutzer eine Zahlung in Höhe eines vom Pro-Benutzer festgelegten Betrags sowie eine von IN2see.com festgelegte Provision über die Zahlungsplattform, die auf das Konto von IN2see.com bei der überwiesen wird Banque Internationale in Luxemburg.
5.4.10. Dem registrierten Benutzer steht es frei, den Termin bis zu 24 Stunden vor dem für den Termin festgelegten Datum und der festgelegten Uhrzeit zu stornieren.
5.4.11. Wenn der registrierte Benutzer den Termin mit dem Pro-Benutzer vor Ablauf dieser 24 Stunden storniert, wird das Geld innerhalb von 24 Stunden auf das IN2see.com-Konto des registrierten Benutzers zurückerstattet.
5.4.12. Wenn der registrierte Benutzer den Termin mit dem Pro-Benutzer nach dieser 24-Stunden-Frist absagt, verfällt die Anzahlung an den Pro-Benutzer und wird wie unter dem folgenden Punkt erläutert überwiesen.
5.4.13. Dem Pro-Benutzer steht es frei, die Anzahlung aus kommerziellen Gründen an den registrierten Benutzer zu überweisen. Die Provision wird jedoch von IN2see.com einbehalten.
5.4.14. Es wird darauf hingewiesen, dass der Einzahlungsbetrag abzüglich der Provision von IN2see.com auf das IN2see.com-Konto des Pro-Nutzers überwiesen wird. Von hier aus kann er die Zahlung selbst auf ein von ihm bekannt gegebenes Bankkonto vornehmen
6. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen für TOOLS
6.1. Der Pro-Benutzer und der registrierte Benutzer haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß luxemburgischem Recht akzeptiert, indem sie das Kästchen „Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert“ anklicken.
6.2. Der Pro-Benutzer akzeptiert die spezifischen und besonderen Bedingungen der verschiedenen TOOLS, die er/sie erworben hat, indem er auf das Kästchen „Funktion des TOOLS verstanden und akzeptiert“ klickt und den Preis bezahlt, der deutlich in seinem/ihrem Warenkorb angezeigt wird.
7. Verwaltung der von den registrierten Benutzern getätigten Einzahlungen.
7.1. Es liegt im Ermessen des Pro-Benutzers, ob die von einem registrierten Benutzer gemäß 5.4.8. ff. werden vom Pro-Benutzer einbehalten, einfach an den registrierten Benutzer zurückgegeben oder mit der vom Pro-Benutzer ausgestellten oder auszustellenden Rechnung verrechnet, die vom registrierten Benutzer zu bezahlen ist.
7.2. In jedem Fall hat der registrierte Benutzer im Falle einer Uneinigkeit mit der Verwendung seiner Einzahlung durch den Pro-Benutzer keinen Anspruch auf IN2see.com. Tatsächlich wird davon ausgegangen, dass der Vertrag zwischen dem Pro-Benutzer und dem registrierten Benutzer geschlossen wird. Durch die Bereitstellung der Kautionsfunktionalitäten durch IN2see.com kommt kein Vertrag zwischen dem registrierten Nutzer und IN2see.com als Betreiber des World Wide Contact Book zustande
8. Nutzung der Daten
8.1. IN2see.com verwendet die von registrierten Benutzern und professionellen Benutzern übermittelten Daten in Übereinstimmung mit den Zielen des World Wide Contact Book, wie oben in den Artikeln 1. und 2. beschrieben.
8.2. IN2see.com wird die bereitgestellten Daten nicht anderweitig verwenden und die von registrierten Benutzern gesammelten Daten nicht an andere kommerzielle oder nichtkommerzielle Betreiber, online oder offline, Wettbewerber oder nicht, verkaufen, abtreten oder übertragen.
9. Richtigkeit der bereitgestellten Daten
9.1. Sowohl registrierte als auch Pro-Benutzer stimmen zu, IN2see.com mit genauen und zuverlässigen Daten zu versorgen.
9.2. IN2see.com gibt jedoch keine Garantie und übernimmt keine Verantwortung für die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen, die entweder von den Pro-Benutzern oder den registrierten Benutzern bereitgestellt werden, weder gegenüber den registrierten Benutzern noch gegenüber den Pro-Benutzern. Tatsächlich besteht der Zweck des World Wide Contact Book darin, ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Verzeichnis zu erstellen, und nicht darin, qualitative oder quantitative Überwachungs- oder Verifizierungsdienste bereitzustellen.
10. Dienstleistungen nur für Erwachsene
10.1. Die von IN2see.com angebotenen Dienste und die in den Datenbanken enthaltenen Daten, auf denen das World Wide Contact Book basiert, sind nur Erwachsenen vorbehalten.
11. Ausschluss bei Missbrauch
11.1. Registrierte Benutzer und Pro-Benutzer, die gegen die folgenden Bestimmungen verstoßen, werden ohne weiteres Verfahren von der Nutzung des World Wide Contact Book ausgeschlossen:
11.1.1. Pro User, die den Verkauf illegaler Substanzen oder Waren anbieten, die nicht frei verfügbar sind (Waffenverkauf, Verkauf von pharmazeutischen Produkten, Verkauf von halluzinogenen Produkten, Verkauf von Drogen usw.)
11.1.2. Pro-Nutzer, die das World Wide Contact Book verwenden, um die Erbringung illegaler und/oder illegaler Dienstleistungen (Prostitution, Söldnerarbeit usw.)
11.1.3. Pro-Benutzer, die Angebote gepostet haben, die mit der rein öffentlichen Natur des World Wide Contact Book nicht vereinbar sind
11.1.4. Pro-Benutzer, die unangemessene Inhalte gepostet haben, werden ebenfalls ohne weiteres Verfahren von der Nutzung des World Wide Contact Book ausgeschlossen. Als unangemessene Inhalte gelten:
11.1.5. Inhalte, Dienstleistungen oder Waren, die direkt oder indirekt die Äußerung oder Verbreitung von Botschaften fördern, die zu religiöser Intoleranz, Rassenhass, Diskriminierung aufgrund der politischen Meinung, der Rasse, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe oder Gemeinschaft und allen Formen der Geschlechterdiskriminierung aufrufen;
11.1.6. Inhalte, die den Konsum von Produkten fördern, für die Werbung gesetzlich geregelt oder gesetzlich verboten ist (z. B. Verkauf von Tabak, Verkauf von Alkohol, Verkauf von pharmazeutischen oder parapharmazeutischen Produkten), wenn die Werbung nicht den gesetzlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen entspricht Wohnsitz- oder Wohnsitzland des Pro-Benutzers, im Wohnsitz- oder Wohnsitzland des registrierten Benutzers oder im Wohnsitzland von IN2see.com
11.1.7. Inhalte, die den Konsum von Produkten oder Dienstleistungen fördern, für deren Verkauf der Pro-Benutzer in dem Land, in dem die Dienstleistung angeboten oder die Ware verkauft wird, eine spezifische gesetzliche oder behördliche Genehmigung benötigt, es sei denn, der Pro-Benutzer kann nachweisen, dass er/sie über eine solche Genehmigung verfügt oder behördliche Genehmigung oder dass die Werbung den gesetzlichen oder behördlichen Rahmenbedingungen entspricht, die im Wohnsitz- oder Domizilland des Pro-Benutzers festgelegt sind;
11.1.8. Pornografische Inhalte oder Inhalte, die in keinem Verhältnis zu den Waren oder Dienstleistungen stehen, die von dem Pro User angeboten werden, der die Anzeige platziert hat.
11.2. Der Ausschluss erfolgt auf elektronischem Weg nach alleinigem Ermessen von IN2see.com, nachdem der Pro-Benutzer ordnungsgemäß über die Gründe für die Entscheidung informiert wurde. 12. Haftungsausschluss
12.1. Im Hinblick auf die von IN2see.com angebotenen Dienste garantieren die Betreiber des World Wide Contact Book registrierten Benutzern in keiner Weise:
12.2. Die Qualität der von den Pro-Benutzern angebotenen oder verkauften Waren und Dienstleistungen;
12.3. Dass der im World Wide Contact Book aufgeführte Pro User über die gesetzlichen und behördlichen Genehmigungen in dem Land verfügt, aus dem er die Waren und Dienstleistungen anbietet, oder in dem Land, in dem der Benutzer oder registrierte Benutzer beabsichtigt, die von angebotenen Waren und Dienstleistungen zu genießen oder zu nutzen der Pro-Benutzer;
12.4. Aus den in Artikel 8 oben dargelegten Gründen garantieren die Betreiber des World Wide Contact Book nicht die Kreditwürdigkeit von Pro-Benutzern und registrierten Benutzern.
13. Sitz von Konten und Zahlungsvorgängen
13.1. Die Konten von IN2see.com werden bei der Banque Internationale in Luxemburg geführt.
13.2. Die Arbeitstage und Arbeitszeiten werden nur für die Banken in Luxemburg festgelegt.
14. Geldtransfers
14.1. Geldüberweisungen werden auf Wunsch auf das vom Pro User angegebene Konto überwiesen. Dazu muss der Pro User eine gültige IBAN-Nummer eingeben. Alle Details zu Bankwerten, Überweisungszeiträumen, Bankgebühren und allen Gebühren und Steuern im Land des Kunden finden Sie unter folgendem Link ( https://www.bil.com/de/bil-gruppe/Seiten/Index.aspx ) .
15. Freier Zugang
15.1. Es versteht sich, dass der Zugang zu den Basisdiensten sowohl für Benutzer als auch für registrierte Benutzer und Pro-Benutzer kostenlos ist, mit Ausnahme der oben unter den Punkten 3.3 und 3.4 und allgemeiner in diesen Allgemeinen Bedingungen aufgeführten kostenpflichtigen Dienste. Dies gilt jedoch nicht für Gebühren, Steuern oder andere Ausgaben, die Benutzern, registrierten Benutzern und Pro-Benutzern für den Zugang zum Internet oder zu Mobilfunknetzen entstehen. 15.2. Provisionen für WERKZEUGE
15.2.1. Die Höhe der Provision, fällig gemäß den Bestimmungen von Punkt 3.4. beträgt 1,94 Euro Fixkosten und 8,28 % variable Kosten. Die Provision wird mit Zahlung durch den registrierten Nutzer fällig und ist unabhängig davon, ob der registrierte Nutzer den Termin wahrnimmt oder nicht. Die Gebühr dient zur Deckung der Kosten der Banque Internationale in Luxemburg und des elektronischen Zahlungssystems „stripe“ (www.stripe.com) und des von IN2see.com angebotenen Dienstes.
15.2.2. Reklamationen bei Unstimmigkeiten mit dem Kunden werden vom Pro User direkt mit dem Registrierten User abgewickelt.
16. Mehrwertsteuer und andere Steuern
16.1. Die Mehrwertsteuer für Tools und Dienstleistungen (Prepaid) in Europa wird immer nach dem Wert in dem Land berechnet, in dem der Pro-User selbst sein professionelles Profil erstellt hat.
16.2. Außerhalb Europas wird die Mehrwertsteuer für Tools und Dienstleistungen (Prepaid) nicht berechnet.
17. Datensicherung und Serverstandort
17.1. Daten, die von registrierten Benutzern und Pro-Benutzern erfasst werden, werden auf Servern in Irland bei AWS Amazon Web Services gespeichert, und dies ist redundant (dupliziert) auf Servern, die sich ebenfalls in Irland befinden. Die oben genannten Server werden von und unter der Verantwortung von AWS Amazon Web Services vor böswilligem Eindringen und Datendiebstahl geschützt
17.2. IN2see.com ergreift daher alle notwendigen Maßnahmen, um die Kontinuität seiner Dienste für Benutzer, registrierte Benutzer und Pro-Benutzer sicherzustellen.
17.3. Für den Fall, dass die Daten von registrierten Benutzern aufgrund der Tatsache, dass die angebotenen Dienste kostenlos sind, verloren gehen, können registrierte Benutzer keinen Schadensersatz von IN2see.com verlangen.
17.4. Für den Fall, dass die Daten eines Pro-Users durch Unmöglichkeit verloren gehen, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Pro-Users auf die Erstattung von Provisionen, die IN2see.com seit dem Datenverlust erhalten hat, sowie die Erstattung der von IN2see.com geleisteten Sicherheitsleistungen die registrierten Benutzer zugunsten des Pro-Benutzers, dessen Daten verloren gegangen sind.